MDD
Bis zum 25.05.2020 war ecm als Benannte Stelle für die Erteilung
von Bescheinigungen nach RL 93/42/EWG notifiziert.
Die noch gültigen Bescheinigungen werden durch ecm aufgrund
aktueller Rechtsprechung derzeit auf rein zivilvertraglicher Ebene
überwacht. Seit dem Geltungsbeginn der VO (EU) 2017/745 (MDR)
erfolgt die Überwachung unter Berücksichtigung der
Übergangsbestimmung des Artikels 120 dieser Verordnung.